Wann
Sonntag, 24. Oktober 2021, Beginn 9.00 Uhr, Ende ca. 17.00 Uhr
Wo
Isarschützen Mintraching
Kirchenstr. 3
85375 Mintraching-Grüneck
Was
In diesem Lehrgang werden weitergehende Kenntnisse im olympischen Bogenschießen vermittelt.
Inhalte:
Der Lehrgang konzentriert sich auf den olympischen Recurvebogen.
-
- Material
- Technik und Tuning
- Begrifflichkeiten und Einheiten
- Tipps und Tricks
Kosten
Lehrgangsgebühr pro Teilnehmer: € 35,00 (wird am Lehrgangstag in bar kassiert).
Die Vereine werden aufgefordert die Kosten – sofern zur VÜL-Verlängerung – zu übernehmen.
Wer
Dieser Lehrgang richtet sich an interessierte Bogenschützen aller Disziplinen und jeden Alters. Jedoch werden die Themen bezogen auf den olympischen Recurvebogen behandelt. Dieser Lehrgang ist zur VÜL-Verlängerung geeignet.
Verpflegung
Getränke sind vor Ort erhältlich. Mittags kann Pizza bestellt werden.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Anmeldeschluss: Montag, 18. Oktober 2021.
Anmeldungen bitte über den Button unten. Ein entsprechnender Link befindet sich auch auf www.m-bogen.de.
Der Lehrgang ist auf max. 16 Teilnehmer begrenzt.
Rückfragen
Rückfragen bitte an Christian Wagner, Finsinger Str. 18b, 85570 Markt Schwaben
Mobil: 0171 675 6336, E-Mail: c.wagner@seeknstrike.de
Mitzubringen
VÜL-Ausweis, sofern der Lehrgang zur Verlängerung des VÜL-Scheins dient (bei der Anmeldung bitte angeben).
Covid-19
Es gilt die 3G-Regel. Jeder Teilnehmer muss einen negativen Testnachweis vorlegen oder belegen, dass er geimpft oder genesen ist. Der Veranstalter ist verpflichtet dies zu überprüfen. Weitere Hinweise unten und ggf. zu gegebener Zeit.
Jeder Teilnehmer dieser Fortbildung muss, bezogen auf den Coronavirus SARS-CoV-2, einen Testnachweis vorlegen. Ein Testnachweis entfällt bei nachweislich geimpften oder genesenen Personen.
Wir orientieren uns an den Vorgaben des BSSB. Hier ein Auszug.
Testnachweis:
- Testnachweise (wo angezeigt) müssen folgende Vorgaben erfüllen: schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entspricht.
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von weiteren Testnachweiserfordernissen befreit. Zudem hat Bayern im Einvernehmen mit den übrigen Bundesländern und dem Bund die Entscheidung getroffen, Schüler auch während der Ferien von der zusätzlichen Testpflicht auszunehmen.
Angesichts der allgemeinen Schulpflicht in Deutschland kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Kinder im Grundschulalter, wie etwa Sechs- oder Siebenjährige, automatisch von der Testpflicht befreit sind. Es genügt insoweit ein amtlicher Ausweis. (FAQ Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
- Asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind, sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises ausgenommen.
Stand 15.09.2021 – Änderungen vorbehalten