Der Schützenbezirk München lädt zu einem Jedermannlehrgang mit Möglichkeit zur VÜL-Verlängerung ein. Die Ausbildung erfolgt durch den Bezirkstrainer Andreas Blaschke.

 

Wann

Sonntag, 05. September 2021, Beginn 9.00 Uhr, Ende ca. 16.00 Uhr

 

Wo

BC Ismaning – Beim Torfbahnhof

An der Torfbahn 3 

85737 Ismaning

 

Was

In diesem Lehrgang werden weitergehende Kenntnisse im olympischen Bogenschießen vermittelt. 

Inhalte:

  • Technikleitbild
    • Erklärung und Anwendung 
  • Fehler
    • Erkennung und Korrektur
  • Tipps und Tricks

 

Kosten

Lehrgangsgebühr pro Teilnehmer: € 35,00 (wird am Lehrgangstag in bar kassiert).

Die Vereine werden aufgefordert die Kosten – sofern zur VÜL-Verlängerung – zu übernehmen.

 

Wer

Dieser Lehrgang richtet sich an interessierte Bogenschützen aller Disziplinen und jeden Alters. Jedoch werden die Themen ausschließlich bezogen auf den olympischen Recurvebogen behandelt. Dieser Lehrgang ist zur VÜL-Verlängerung geeignet.

 

Verpflegung

Am Lehrgangsort gibt es keine Gastronomie. Mittagessen (z.B. Pizza o.ä.) kann zum Selbstkostenpreis bestellt werden.

 

Anmeldung

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Anmeldeschluss: Montag, 31. August 2021. Verlängert bis Donnerstag, 02.09.2021.

Anmeldungen bitte über den Button unten. Ein entsprechnender Link befindet sich auch auf www.m-bogen.de.

 

Rückfragen

Rückfragen bitte an Andreas Blaschke, Estinger Str. 12, 82216 Maisach

Mobil: 0176 295 813 49, E-Mail: andreasblaschke@gmx.net

 

Mitzubringen

Jeder Teilnehmer bringt bitte mit:

  • Verpflegung (s.o.)
  • VÜL-Ausweis (bei VÜL-Verlängerung)

Änderungen – insbesondere pandemiebedingt – vorbehalten.

 

Achtung!

Jeder Teilnehmer dieser Fortbildung muss, bezogen auf den Coronavirus SARS-CoV-2, einen Testnachweis vorlegen. Ein Testnachweis entfällt  bei nachweislich geimpften oder genesenen Personen.  

Wir orientieren uns an den Vorgaben des BSSB. Hier ein Auszug.

Testnachweis:

  • Testnachweise (wo angezeigt) müssen folgende Vorgaben erfüllen: schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entspricht.
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von weiteren Testnachweiserfordernissen befreit. Zudem hat Bayern im Einvernehmen mit den übrigen Bundesländern und dem Bund die Entscheidung getroffen, Schüler auch während der Ferien von der zusätzlichen Testpflicht auszunehmen.
    Angesichts der allgemeinen Schulpflicht in Deutschland kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Kinder im Grundschulalter, wie etwa Sechs- oder Siebenjährige, automatisch von der Testpflicht befreit sind. Es genügt insoweit ein amtlicher Ausweis. (FAQ Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
  • Asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind, sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises ausgenommen.
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