Wann
Sonntag, 17. Oktober 2021, Beginn 9.00 Uhr, Ende ca. 16.00 Uhr
Wo
SC-U Germering, Vereinsheim „Olympic“
Bertha-von-Suttner Str. 3
82110 Germering
Was
In diesem Lehrgang werden weitergehende Kenntnisse im olympischen Bogenschießen vermittelt.
Inhalte:
- Material
- Materialkunde
- Tuning
- Tipps und Tricks
Kosten
Lehrgangsgebühr pro Teilnehmer: € 35,00 (wird am Lehrgangstag in bar kassiert).
Die Vereine werden aufgefordert die Kosten – sofern zur VÜL-Verlängerung – zu übernehmen.
Wer
Dieser Lehrgang richtet sich an interessierte Bogenschützen aller Disziplinen und jeden Alters. Jedoch werden die Themen bezogen auf den olympischen Recurvebogen behandelt. Dieser Lehrgang ist zur VÜL-Verlängerung geeignet.
Verpflegung
Der Lehrgang findet in der öffentlichen Gaststätte „Olympic“ statt. Vereinswirt Tassos bewirtet die Teilnehmer gerne.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Anmeldeschluss: Dienstag, 12. Oktober 2021.
Anmeldungen bitte über den Button unten. Ein entsprechnender Link befindet sich auch auf www.m-bogen.de.
Rückfragen
Rückfragen bitte an Andreas Blaschke, Estinger Str. 12, 82216 Maisach
Mobil: 0176 295 813 49, E-Mail: andreasblaschke@gmx.net
Mitzubringen
VÜL-Ausweis, sofern der Lehrgang zur Verlängerung des VÜL-Scheins dient (bei der Anmeldung bitte angeben).
Covid-19
Es gilt die so genannte 3G-Regel. Jeder Teilnehmer muss einen negativen Testnachweis vorlegen oder belegen, dass er geimpft oder genesen ist. Der Veranstalter ist verpflichtet dies zu überprüfen. Weitere Hinweise unten und zu gegebener Zeit.
Jeder Teilnehmer dieser Fortbildung muss, bezogen auf den Coronavirus SARS-CoV-2, einen Testnachweis vorlegen. Ein Testnachweis entfällt bei nachweislich geimpften oder genesenen Personen.
Wir orientieren uns an den Vorgaben des BSSB. Hier ein Auszug.
Testnachweis:
- Testnachweise (wo angezeigt) müssen folgende Vorgaben erfüllen: schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entspricht.
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von weiteren Testnachweiserfordernissen befreit. Zudem hat Bayern im Einvernehmen mit den übrigen Bundesländern und dem Bund die Entscheidung getroffen, Schüler auch während der Ferien von der zusätzlichen Testpflicht auszunehmen.
Angesichts der allgemeinen Schulpflicht in Deutschland kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Kinder im Grundschulalter, wie etwa Sechs- oder Siebenjährige, automatisch von der Testpflicht befreit sind. Es genügt insoweit ein amtlicher Ausweis. (FAQ Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
- Asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind, sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises ausgenommen.
Stand 09.09.2021 – Änderungen vorbehalten